Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99   

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VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99 (https://dejure.org/1999,2733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 (https://dejure.org/1999,2733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 (https://dejure.org/1999,2733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor Beschlußfassung; Trennungsgrundsatz; Umfang planerischer Konfliktbewältigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Überprüfung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 653
  • NuR 2000, 153
  • ZfBR 2000, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Eine Zusammenarbeit mit Dritten kann sich durchaus als sachgerecht und sogar als notwendig erweisen, um umfangreiche Planungen effektiv, schnell und kostengünstig realisieren zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3).

  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Es bleibt der plangebenden Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit überlassen zu bestimmen, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist und dem Gebot gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entspricht und was nachfolgenden Genehmigungsschritten überlassen werden soll (im Anschluß an BVerwG, Beschluß v 13.07.1989 - 4 B 140/88 -, PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 12).

    Es bleibt vielmehr der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit überlassen, zu bestimmen, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles angemessen ist und dem Gebot gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entspricht und was nachfolgenden Genehmigungsschritten überlassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß v. 13.7.1989 - 4 B 140.88 -, BauR 1989, 703 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 12; Urt. v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 -, DVBl. 1988, 845 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen kommt insoweit Bedeutung zu (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urt v 12.2.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).

    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen haben Bedeutung für die Angemessenheit der Übersendungsfrist, weil sie den Vorbereitungsaufwand für eine Sitzung verkleinern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457 = NVwZ-RR 1990, 369).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 8 S 2854/98

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Ein Normenkontrollantrag kann zwar auch mit dem Ziel gestellt werden, die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans feststellen zu lassen (BVerwG, Urt. v. 3.12.1998 - 4 CN 3.97; Normenkontrollurteil des Senats v. 31.3.1999 - 8 S 2854/98), die angefochtenen Festsetzungen sind aber weder im Hinblick auf die inzwischen ergangene, aber noch nicht bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen noch mit Rücksicht auf die neuesten Entwicklungen in der Frage, wer den Müll in den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz abnimmt, obsolet geworden.

    Eine Festsetzung wird nicht allein dadurch obsolet, daß die Chancen auf ihre Verwirklichung nur gering erscheinen (Normenkontrollurteil des Senats v. 31.3.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 3 UVPG und der Anlage Nr. 1 sowie dem Anhang Nr. 27 hierzu ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Bebauungsplänen durchzuführen, durch die die Zulässigkeit von Abfallentsorgungsanlagen begründet werden soll (vgl. auch: BVerwG, Beschluß v. 18.5.1994 - 4 NB 15.94 -, ZfBR 1994, 237 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 5) BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Es bleibt vielmehr der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit überlassen, zu bestimmen, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles angemessen ist und dem Gebot gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entspricht und was nachfolgenden Genehmigungsschritten überlassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß v. 13.7.1989 - 4 B 140.88 -, BauR 1989, 703 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 12; Urt. v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 -, DVBl. 1988, 845 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 8).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Der Grundsatz, daß Wohngebiete und umgebungsbelastende Industriegebiete möglichst nicht nebeneinander liegen sollen, gilt in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (BVerwG, Urt. v. 30.6.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27 = UPR 1989, 436 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 2; Beschluß v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 15).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Denn weder aus dem UVPG noch aus der UVP-Richtlinie 85/337/EWG ergibt sich eine Verpflichtung zur Alternativenprüfung im Rahmen von planerischen Zulassungsentscheidungen (BVerwG, Beschluß v. 14.5.1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166 = DVBl. 1997, 48 = NuR 1996, 594).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Auch wenn die Gemeinde auf der Grundlage eines solchen Projektentwurfs einen Bebauungsplan aufstellt, ohne selbst alternative Entwürfe zu fertigen, macht dies den Bebauungsplan für sich noch nicht abwägungsfehlerhaft (BVerwG, Beschluß vom 28.8.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Der Grundsatz, daß Wohngebiete und umgebungsbelastende Industriegebiete möglichst nicht nebeneinander liegen sollen, gilt in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (BVerwG, Urt. v. 30.6.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27 = UPR 1989, 436 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 2; Beschluß v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 15).
  • BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78

    Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf

  • LG Lüneburg, 06.08.1999 - 8 S 6/99
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

  • BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88

    Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98

    Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am gleichen Tag möglich;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Denn hiermit bringt der Gemeinderat zum Ausdruck, dass er die vorliegenden Informationen für ausreichend hält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2010 - 5 S 884/09 - BauR 2011, 80; ebenso zum Fall der nicht rechtzeitigen Übersendung von Sitzungsunterlagen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.1999 - 8 S 5/99 - NuR 2000, 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen kommt insoweit Bedeutung zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 - Urteil vom 12.02.1990, VBlBW 1990, 457).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Dies gelte - entgegen der teilweise in der Literatur vertretenen Ansicht - auch dann, wenn nicht alle Gemeinderäte in der Sitzung anwesend gewesen seien und jedenfalls keine Anhaltspunkte vorlägen, dass ein Gemeinderat gerade wegen der von ihm als zu kurz empfundenen Vorbereitungszeit der Sitzung ferngeblieben ist (Urteil vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Das gilt jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Mitglied des Gemeinderats gerade wegen einer von ihm als zu kurz empfundenen Vorbereitungszeit der Sitzung ferngeblieben ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteile vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 25 und vom 9.2.2010 - 3 S 3064/07 - juris Rn. 58 f.; Senatsurteil vom 17.6.2010 - 5 S 884/09 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17

    Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund

    Aber auch deshalb, weil er in dieser Eigenschaft für den durch die Planung begünstigten Vorhabenträger tätig geworden ist, der den Planentwurf zu erstellen hat (Krautzberger in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 12 Rn. 117a) konnte die Entscheidung des Gemeinderats ihm selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 27).

    Die Beratung beginnt aber spätestens dann, wenn der Gemeinderat in die Erörterung der für und gegen die Planung sprechenden Gesichtspunkte und vorliegender Bedenken eintritt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn 27, Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - juris Rn. 19).

  • VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18

    Inhalt und Umfang des Mitgliedschaftsrechts im Gemeinderat

    Auch die ausführliche Behandlung einer Thematik anhand umfangreicher Unterlagen in vorangegangenen (Fach-)Ausschusssitzungen oder in Fraktionssitzungen ist hierbei mit einzubeziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Juni 2010 - 2 A 11318/09 -, juris; vgl. so auch für den Fall von Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Denn hiermit bringt der Gemeinderat konkludent zum Ausdruck, dass er die vorliegenden Informationen für ausreichend hält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.2010 - 3 S 3064/07 -, juris Rdnr. 58ff; ebenso zum Fall der nicht rechtzeitigen Übersendung von Sitzungsunterlagen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153, juris Rn. 38, 41).

    Dies genügt nicht, um eine sachgerechte Abwägungsentscheidung zur Ausweisung des Sondergebiets in der Nähe der vorhandenen Wohnbebauung treffen zu können (anders etwa die Fallgestaltungen in VGH BW, Urteil vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153, juris Rn. 41 zu einer Abwägungsentscheidung auf der Grundlage von mehreren Gutachten und NdsOVG, Urteil vom 6. August 2013 - 1 KN 217/11 -, ZfBR 2014, 64, juris Rn. 71 ff. zu einer hinreichend gründlichen Prognose).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 399/00

    Teilgenehmigung eines Bebauungsplans; ortsübliche Bekanntmachung; Abwägung -

    Ein solcher Verzicht kann auch stillschweigend dadurch erklärt werden, dass die Mitglieder des Gemeinderats über den Verhandlungsgegenstand abstimmen, ohne die Rechtzeitigkeit der ihnen zugeleiteten Informationen zu rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.4.1999 - 8 S 5/99 - NuR 2000, 153 = PBauE § 10 BauGB Nr. 18a).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 16.4.1999, a.a.O.) hängt die Wirksamkeit eines stillschweigenden Verzichts auf eine längere Vorbereitungsfrist aber nicht von dem eher zufälligen Umstand ab, ob der Gemeinderat vollzählig erschienen ist, oder ob einzelne Mitglieder - entschuldigt oder nicht - abwesend sind.

  • VG Karlsruhe, 13.02.2024 - 14 K 24/24

    Kreistagsentscheidung über eine Klinikfusion; Verkürzung der Regelfrist von

    Hinsichtlich des § 34 GemO in den Fassungen vor dem 1. Dezember 2015, der regelte, dass die Einberufung des Gemeinderates durch den Bürgermeister in angemessener Frist erfolgte und die Verhandlungsgegenstände rechtzeitig mitzuteilen und dabei die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen waren, entsprach es der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Beurteilung der Angemessenheit der Frist im Einzelfall insbesondere auf die Ortsgröße, den Umfang der Tagesordnung sowie die Bedeutung und Schwierigkeit des jeweiligen Beratungsgegenstandes abzustellen, wobei als Regelfall bei kleineren Gemeinden eine Frist von drei Tagen und in größeren Gemeinden sowie allgemein schwierigen oder für die Gemeinde bedeutenden Verhandlungsgegenständen eine Frist von einer Woche angenommen wurde ( vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 24; Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 26; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 24; Aker, in: Aker/Hafner/Notheis, GemO/GemeindehaushaltsVO Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2019, § 34 GemO Rn. 4).

    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen konnte insoweit Bedeutung zukommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 24; Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 26).

  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99

    Bauleitplanung für Hafen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2003 - 8 S 630/03

    Wirksamwerden des Bebauungsplans - Erscheinungstag im Amtsblatt

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 1122/14

    Berücksichtigung vorhandener Bebauung bei Überplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 4 K 3113/20

    Zulässige Verkürzung der Mitteilungsfrist für die Gemeinderatssitzung bei eiliger

  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11

    Baurecht: Bindung der Abwägung durch Vorentscheidungen; Genehmigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1999 - 3 S 2181/98

    Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes; Straßenplanung - Lärmschutz

  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 6472/19

    Beanstandung der Wahl des Dekans und seines Stellvertreters durch den

  • VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08

    Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer

  • LG Karlsruhe, 30.09.2015 - 16 O 7/14

    Baulandsache: Zuteilung von Miteigentum an neu zu bildenden Grundstücken im

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